COBURG/LICHTENFELS

Maskenverweigerer droht eine saftige Rechnung

Maskenverweigerer droht eine saftige Rechnung
Ein 65-Jähriger hatte gegen ein Urteil des Lichtenfelser Amtsgerichts Berufung eingelegt. Doch Richterin, Staatsanwalt und Zeugen warteten vergebens, denn der Maskenverweiger erschien am Montag nicht zu seiner Verhandlung vor dem Coburger Landgericht.Archivfoto: Mathias Mathes

Hat der auch in der Querdenker-Szene tätige Anwalt Ralf Ludwig seinem Mandanten ein Ei ins Nest gelegt? Als Sieger gingen er und der 65-Jährige jedenfalls nicht aus dem Saal H des Landgerichts. Sie betraten ihn noch nicht mal. Wieder nicht. Einmal mehr blieben sie am Montag einer Berufungsverhandlung fern, die sie selbst angestrengt hatten. Das dürfte nun vor allem den Mandanten teuer zu stehen kommen.

Eine nicht endend scheinende Geschichte hat ihren Abschluss gefunden. Was mit einer Verurteilung am Amtsgericht in Lichtenfels begann, endete nun auch mit diesem Urteil.

Rückblende: Am 26. Juli 2021 sprach Richter Matthias Huber einen Mann aus dem östlichen Landkreis des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig. Der Mann, der schon während der Wochen zuvor stattfindenden Gerichtsverhandlung permanent und querulatorisch seine Corona-Maske vom Gesicht streifte und diese immer wieder von Polizeibeamten aufgesetzt bekam, hatte auch keine Lust, eine solche Maske bei seinen Einkäufen in diversen Supermärkten Burgkunstadts aufzusetzen.

Doch das ist nur die eine Seite seiner Vergehen, die andere bestand darin, dass er Mitarbeiter und Kunden anpöbelte, randalierte sowie Getränkepackungen auf dem Kassenband zerschlug. Dafür kassierte er eine Geldstrafe in Höhe von 1120 Euro. Allerdings in Abwesenheit sowohl seiner wie auch seines Anwalts Person.

Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter

Mehr noch, denn gegen das Schöffenurteil wurde von ihm beziehungsweise Anwalt Ludwig Berufung eingelegt. Zudem wurde Richter Huber auch mit einem Befangenheitsantrag konfrontiert. Darum also sollte es zu einem Berufungsverfahren an höherer Instanz und somit am Landgericht in Coburg kommen.

Nun lag der Fall in Händen von Richterin Karolin Lindner. Der Witz dabei: Noch vor Beginn des ersten Prozesstags Anfang Mai sollte auch gegen sie ein Befangenheitsantrag eingehen. Der zweite Witz dabei: Zum Prozess selbst erschien der Angeklagte nicht und sein Rechtsanwalt mochte das Landgericht nicht mit Maske betreten.

Das ließ er umständlich über Fax mitteilen und entfernte sich 15 Minuten nach Prozessbeginn vom Gerichtsgelände. Zu dieser Zeit hatte sich schon herausgestellt, dass sein Mandant vor Gericht höchst kurzfristig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Achillessehnenentzündung vorlegen ließ.

Arbeitsunfähigkeit etwas anderes als Verhandlungsunfähigkeit

Doch eine Arbeitsunfähigkeit ist etwas anderes als eine Verhandlungsunfähigkeit. Richterin Lindner telefonierte der Sache nach und setzte sich mit der Ärztin ins Benehmen, welche die Krankschreibung ausstellte. Von ihr erhielt sie eine interessante und gleichermaßen auf eigener Verblüffung beruhende Stellungnahme zum Entschuldigten: „Aha, darum wollte er sich also bis einschließlich Montag (Prozesstag) krankschreiben lassen.“ Tatsächlich lag die ursprüngliche Absicht der Ärztin darin, den Maskenverweigerer nur bis einschließlich Sonntag krankzuschreiben.

Der Prozess jedenfalls war für diesen Tag geplatzt und musste erneut anberaumt werden. Die Zeugen wurden wieder abgeladen beziehungsweise man hatte ihnen zu erklären, dass sie wieder am 23. Mai zum neuerlichen Versuch einer Berufungsverhandlung zu erscheinen hätten. Doch dann war er da, der 23. Mai. Wer nicht da war, das waren der Anwalt und sein Mandant.

Gegen 9.25 Uhr eröffnete Lindner die Schöffensitzung. „Eigentlich wollten wir um 9 Uhr anfangen, allerdings ist gestern Abend ein Fax des Verteidigers eingegangen“, so die ersten Worte der Richterin in Richtung Staatsanwalt Johannes Tränkle.

Besagtes Fax ging um 20.07 Uhr ein, also längst nach einem Dienstschluss. In ihm enthalten die Mitteilung, wonach Ludwigs Mandant „nicht reisefähig“ sei. Dann erklärte Lindner noch, dass nun auch gegen ihre Person drei Ablehnungsgesuche eingegangen seien.

Verteidiger telefonisch nicht zu erreichen

Es kam, wie schon an den Verhandlungstagen zuvor, zu Prozessunterbrechungen, auch weil Lindner mit der Kanzlei Ludwigs Kontakt aufzunehmen suchte. Eine weitere Ungereimtheit nun: „Ein Anschluss ist nicht vergeben, ein anderer Anschluss ist nicht erreichbar.“ Auch unter seiner Handynummer war der Anwalt nicht erreichbar. Doch eine Entschuldigung lag Lindner nicht vor.

Unter diesen Umständen folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts, die Berufung zu verwerfen. Im Namen des Volkes erging dann auch dieser Beschluss. Die Konsequenz für den Mandanten lautet nun nicht nur, dass er die einst verhängten 1120 Euro zu zahlen hat, sondern auch die nun entstandenen weiteren Verfahrenskosten. Kein billiges Vergnügen, erst recht nicht bei neuerlichen Zeugenanreisen. Im Vorfeld der Verhandlung war die Rede von immerhin 13 Zeugen.

 

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