
Wer hat in Sachen „Johannisfeuer“ das letzte Wort? Zur Zeit ist es extrem trocken, der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes lag oder liegt zeitweise zwischen Stufe vier und fünf. Regen ist dringend notwendig, die Waldbrandgefahr sinkt.
Wir haben in einigen Kommunen nachgefragt und aus den Rathäusern viele Antworten und Anmerkungen erhalten. Gefragt wurde etwa, ob Johannisfeuer abgesagt werden oder schon wurden, ob es eine Größenbeschränkung gibt, zum Beispiel nur die Größe einer Feuerschale. Ob es eine Auflage von Seiten der Gemeinde gibt, Wasservorräte bereit zu stellen und ob eine Sicherheitswacht von Seiten der Gemeinde verlangt wird.
Den Veranstaltungsort geändert
In Stublang wurde deshalb schon vor wenigen Jahren das traditionelle Johannisfeuer vom „Latscha Berg“ unterhalb des Dornig an den Stublanger Ortsrand verlegt: „Es war zu nah am Wald“, begründet es der Ortsspecher Wolfgang Herold.
Aus dem Rathaus von Marktgraitz meldet sich Erster Bürgermeister Jochen Partheymüller: Nachdem es in Marktgraitz ohnehin nur eine „Johannisfeuer“-Veranstaltung gäbe, die von der Feuerwehr Marktgraitz ausgetragen wird, und die Feuerwehr in Marktgraitz schon seit vielen Jahren mit allen Löschfahrzeugen und einer Wasserschutzwand vor Ort sei, sei im Hinblick auf vorbeugenden Brandschutz alles getan, was möglich wäre. Zudem würde die Feuerwehr Marktgraitz eine Sicherheitswacht ab dem Zeitpunkt des Aufstellens der Feuerstelle stellen.
Jochen Partheymüller: „Was mir viel mehr Kopfschmerzen bereitet, sind die Unmengen an achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen, die nicht nur ein Brandrisiko darstellen, sondern auch schädlich für die Natur sind. Eine Kippe vergiftet 40 Liter Grundwasser (!) und außerdem können herumliegende Zigarettenkippen auch von Kleinkinder und Tieren verschluckt werden“.
Auch im Gemeindegebiet Altenkunstadt sind bisher keine Johannisfeuer abgesagt worden. Es sei wichtig, dass die Risiken sorgfältig abgewogen und angemessene Maßnahmen ergriffen würden, um die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer und der Öffentlichkeit zu gewährleisten. In einigen Fällen könnte die Absage einer Veranstaltung eine angemessene Vorsichtsmaßnahme sein, insbesondere wenn es konkrete Risiken oder Bedenken gibt, meint Alexander Pfaff aus dem Rathaus Altenkunstadt.
Genaue Einschätzung
Um eine genaue Einschätzung vorzunehmen, sei es notwendig, spezifische Informationen über die Auflagen und den Kontext des Johannisfeuers zu haben, verweist Alexander Pfaff auf das Merkbatt des Landratsamtes Lichtenfels. Die jeweilige Ortswehr sei in aller Regel an der Veranstaltung anwesend, ergänzt er.
Im Gemeindegebiet Burgkunstadt seien bereits einige Johannisfeuer angemeldet worden, in der jeweiligen Größe der vergangenen Jahre, antwortet Christine Frieß, Erste Bürgermeisterin. Lediglich eine Veranstaltung wurde „umgewandelt“ von einem Johannisfeuer in ein Sommernachtsfest - ohne das Entzünden eines Feuers. Die Punkte aus dem Merkblatt des Landratsamtes (LRA) wurden auch zur Auflage für das Abbrennen der jeweiligen Johannisfeuer gemacht, so dass eine relativ hohe Sicherheit vorherrscht.
Die Feuerwehr Burgkunstadt, das LRA Lichtenfels, die Polizeiinspektion Lichtenfels und die ILS Coburg (Integrierte Leitstelle) wurden beteiligt.
So hält man es auch in Bad Staffelstein: „Abgesagt wurden in diesem Jahr unseres Wissens nach noch keine Johannisfeuer. Größenbeschränkungen gibt es keine, solange sich die Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen“, erklärt Fabian Leppert, Geschäftsleiter der Stadt Bad Staffelstein. Auch würde es keine Auflagen seitens der Stadt geben, da sie hierfür auch keine Genehmigung erteilen würde. „Die Feuer werden uns und der ILS nur angezeigt. Die Verantwortung liegt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen beim Veranstalter“, verweist auch Fabian Leppert auf das Vorschriftenblatt.
Yannic Wildner, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, antwortet von der Gemeinde Michelau: „Nachdem ein Sonnwendfeuer ein öffentliches Vergnügen darstellt, werden im Rahmen der sicherheitsrechtlichen Vorfeldarbeiten verschiedene Sicherheitsbehörden angehört. Seit dem Bestehen der hohen Waldbrandgefahr wird auch der Kreisbrandrat Tim Vogler beteiligt“. In manchen Fällen sei die Feuerwehr selbst der Veranstalter, oder der Veranstalter fordere die Unterstützung der Feuerwehr an. Untersagungsgründe wurden im Gemeindegebiet Michelau bisher nicht mitgeteilt. Die Veranstalter würden aber aufgefordert, die Bestimmungen einzuhalten.
Löschfahrzeug steht bereit
Tobias Walter, stellvertretender Kommandant der FFW Ebensfeld und Mitarbeiter in der Marktgemeinde Ebensfeld: „Unser Johannisfeuer am Badesee wird schon am Freitag gezündet. Das Löschfahrzeug steht bereit mit sechs Personen als Sicherheitswacht“. Die würden aber nicht nur entscheiden, ob und wieviel „nachgelegt“ wird, sondern würden auch den Funkenflug kontrollieren. Für das Johannisfeuer am Veitsberg wäre die FFW Dittersbrunn zuständig, die würden kurzfristig entscheiden, ob das Feuer heuer stattfinden könne odert nicht.

Und das fordern die gesetzliche Bestimmungen: Das Feuer sollte in einer der Anzahl der Zuschauer angemessenen, nicht überdimensionierten Größe abgehalten werden. Ein Abbrennen ist nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erlaubt. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind in diesem Fall unverzüglich zu löschen. Um die Brandfläche sind ausreichend dimensionierte Bearbeitungsstreifen (mindestens fünf Meter) Breite zu ziehen, die von brennbaren Gegenständen freizumachen sind. Die zur Wahrung des Wohles der Allgemeinheit erforderlichen Abstände sind einzuhalten: 300 Meter zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen. 300 Meter zu Gebäuden, deren Wände oder Dächer aus brennbaren Baustoffen bestehen oder in denen leicht entflammbare feste Stoffe, brennbare Flüssigkeiten oder brennbare Gase hergestellt, gelagert oder bearbeitet werden. 100 Meter zu sonstigen Gebäuden. 100 Meter zu Zeltplätzen, anderen Erholungseinrichtungen und Parkplätzen. 100 Meter zu Waldrändern. 75 Meter zu Schienenwegen und öffentlichen Straßen. 25 Meter zu Feldgehölzen, Hecken und anderen brandgefährdeten Gegenständen. Bereithalten eines mit Wasser gefüllten Güllefasses sowie Waldbrandpatschen.
Ortsfeuerwehr informieren
Außerdem: Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch die Rauchentwicklung, sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus, sind zu verhindern. Es empfiehlt sich, den Kommandanten der zuständigen Ortsfeuerwehr zu informieren. Das Feuer ist bis zum Erlöschen zu überwachen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen ist.
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