LICHTENFELS

Ein kostspieliger Ausraster im Rausch

Amtsgericht Lichtenfels: Bewährungsstrafe wegen Diebstahl
Das, was der Angeklagte bis zu jenem November des vergangenen Jahres alles an Einträgen ansammeln ließ, war nicht wenig. Diebstahl, wieder Diebstahl, erneut Diebstahl, eine gefährliche Körperverletzung oder ein Betäubungsmittelvergehen.

Es gibt Räusche, die einen teuer zu stehen kommen können. Einen solchen Rausch hatte sich ein 20-jähriger Versandarbeiter aus dem östlichen Landkreis angetrunken. Wegen Beleidigung wurde er daher vom Amtsgericht Lichtenfels zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der 24. April 2022 war nicht sein Tag, bzw. nicht sein Morgen. Gegen 2.30 Uhr habe der Versandarbeiter einen Polizeihauptmeister „Hurensohn“ genannt, hielt ihm Staatsanwaltin Julia Schmidt vor. Das räumte der Angeklagte auch ein. „Ich war im Club und habe bisschen was getrunken gehabt. Dann bin ich raus und sah fünf Polizisten bei einer Festnahme.“

So weit, so folgenlos. Doch als der Mann dann in sein Taxi stieg, kommentierte er das Vorgehen der Beamten und nannte einen von ihnen „Hurensohn.“ Außer mit Alkohol suchte der Angeklagte sein Handeln vor Richter Matthias Huber auch damit zu erklären, dass er „zu spät nachgedacht“ habe. Jedenfalls kam der beleidigte Beamte zu ihm und sagte, dass er sich das nicht gefallen lassen werde. Dann nahm er die Personalien auf.

Ein Vorstrafenregister wie eine Fernsehserie

Mitunter wirkte der 20-Jährige kleinlaut und sogar etwas peinlich. Eine „schlimme Zeit“ habe er damals durchlebt, auch weil eine Beziehung gescheitert war, berichtete er. Das Vorstrafenregister des Angeklagten, das Richter Huber zur Sprache brachte, legte nahe, dass er wohl schon öfter schlimme Zeiten durchlebt hatte. Zumindest wenn man nach den elf Einträge urteilt. Von Unterschlagung bis Diebstahl, Leistungserschleichung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betäubungsmittelvergehen und vorsätzlichem Fahren ohne Führerschein reichten die Delikte, wegen denen er es auch verurteilt worden war. Weil er die ihm deswegen verordneten Termine bei der Jugendgerichtshilfe ignorierte, empfahl diese dem Gericht die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht.

Das fand auch Staatsanwältin Schmidt. Sie forderte 1200 Euro Geldstrafe für die beleidigende Äußerung. Der Richter folgte ihr in seinem Urteil. Der Angeklagte meinte abschließende, er wolle den Beamten um Entschuldigung bitten und versicherte, dass so etwas bestimmt nie mehr vorkommen werde.

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