MAINLEUS

Die „Spinnstube“ ist 100. Inklusionsbetrieb

Sozialministerin Carolina Trautner betonte es: „Inklusionsbetriebe sind wichtige Eckpfeiler auf dem inklusiven Arbeitsmarkt und bieten passgenaue berufliche Perspektiven für Menschen mit Behinderung“. Im Beisein der Ministerin wurde jüngst der 100ste Inklusionsbetrieb in Bayern, die Traditionsgaststätte „Spinnstube“ in Mainleus-Hornschuchshausen, eröffnet.

Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner erklärte dazu: „Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung liegt mir sehr am Herzen. Das Bayerische Sozialministerium unterstützt seit langem Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung bei Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarkts, unter anderem in Inklusionsbetrieben.

Mit 17,4 Millionen Euro gefördert

Im Jahr 2020 wurden diese mit rund 17,4 Millionen Euro gefördert. Inklusionsbetriebe leisten einen großen Beitrag und stellen einen wichtigen Eckpfeiler eines inklusiven Arbeitsmarktes dar. Erfreulicherweise bieten ab jetzt 100 Inklusionsbetriebe passgenaue Arbeitsplätze für über 1800 Menschen mit Behinderung.“

„Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung liegt mir sehr am Herzen.“
Carolina Trautner, Sozialministerin,

Die „Spinnstube“ bietet in einem schlossartigen, generalsanierten Gebäude neben zwei Gasträumen und zwei Tagungssälen einen großen Biergarten für die Besucherinnen und Besucher.

„Ich wünsche der Traditionsgaststätte ,Spinnstube‘ in Zukunft zahlreiche Gäste und den beschäftigten Menschen mit und ohne Behinderung viel Spaß und Erfüllung bei Ihrer Arbeit!“, gratuliert Sozialministerin Trautner.

Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit Behinderung, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt, vielfältige und adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten.

Überweigend Klein- oder Mittelbetriebe

Die bayerischen Inklusionsbetriebe sind überwiegend Klein- oder Mittelbetriebe aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen, die entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch Menschen mit Behinderung beschäftigen.

Deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt würde aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder aufgrund sonstiger Umstände ansonsten auf besondere Schwierigkeiten stoßen.

Die Inklusionsbetriebe schließen mit den Mitarbeitenden mit Behinderung Ausbildungs- und Arbeitsverträge mit allen sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und sozialrechtlichen Rechten und Pflichten ab.

Ziel ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung.

3900 Arbeitsplätze in 100 Inklusionsbetrieben

Derzeit bieten 100 Inklusionsbetriebe in Bayern etwa 3900 Arbeitsplätze, davon rund 1850 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.stmas.bayern.de. (red)

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