LICHTENFELS

Aus dem Amtsgericht: Morddrohung im Hotel

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„Ich erschieße euch alle – das meine ich ernst.“ Diesen Satz nahmen drei Männer in Schwabthal ernst und auch persönlich. Es erfolgte Anzeige und am Mittwoch der Prozess.

Er wirkte so ruhig, so gesetzt. Der Angeklagte nahm im Saal 14 des Amtsgerichts Platz und hörte zu, was Staatsanwältin Julia Schmidt während der Anklageverlesung gegen ihn vorbrachte. Es ging um den 2. September des vergangenen Jahres, als er in einem Hotel in Schwabthal drei Männern etwas mit auf ihren Weg gab: eine Morddrohung.

Ursache war eine „private Geschichte“

„Eigentlich – wie soll ich's sagen? – die Bedrohung räume ich ein“, so der Frührentner aus dem Landkreis Lichtenfels gleich zu Beginn der Verhandlung gegenüber Richter Mario Geyer und Staatsanwältin Schmidt. Dann wurde er präziser: „Eigentlich habe ich nur einen angesprochen, und die anderen hatten sich angesprochen gefühlt.“ Dass es nicht ganz so einfach gewesen sein dürfte, darauf verwies ihn Richter Geyer mittels Grammatik: „,Euch alle‘ ist Plural.“

Abermals versicherte der im 52. Lebensjahr stehende Angeklagte, dass das alles nicht so gemeint war. Der Grund für das Gesagte und das aufbrausende Verhalten hätte das Gericht schon interessiert, doch beließ es der Mann dabei, dass alles auf einer „privaten Geschichte“ fuße, zu der er sich nicht näher äußern wolle. Stattdessen: „Jetzt bin ich da, jetzt fange ich halt mein Urteil.“

Dieser Mann hat offensichtlich zwei Seiten

Auch Staatsanwältin Schmidt forschte nach, weshalb sich alle drei Männer angesprochen fühlten, und die Antwort des Gefragten war heiter. „Die standen in einer Reihe“, erklärte er. Zeugenaussagen sollten bei dem Verfahren nicht gebraucht werden, was darin begründet lag, dass der Angeklagte schon vor Prozessbeginn versicherte, geständig sein zu wollen.

In aller Ruhe, in Gelassenheit und mit Entgegenkommen zeigte er sich von bester Seite. Dass es nur eine Seite seiner Person war, wurde klar, als Geyer den obligatorischen Blick in das Vorstrafenregister des Mannes warf. Was er las, war beeindruckend: zehn Einträge zu Besitz von verbotenen Waffen, Diebstahl, vorsätzlicher Besitz von 13 verbotenen Waffen, Nötigung, Beleidigung, Erschleichung von Leistungen, fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, Bedrohung, wieder Beleidigung, abermals fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, erneut Bedrohung und letztlich unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. Es gab Verurteilungen und Konsequenzen für den 51-Jährigen – alles abgegolten.

Nun stand eine neuerliche Verurteilung bevor. Zu sich selbst erklärte er, durch eine Entgiftung „ganz weit weg“ von Alkohol zu sein. Aber auch depressive Phasen zu kennen. Dies und die Entgiftung wollte Schmidt berücksichtigen. Aber im Gegenzug eben auch die Vorstrafen und „die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Als Geldstrafe erachtete sie 2000 Euro für angemessen. Im wenig später durch Geyer verhängten Urteil lautete die Geldstrafe auf 1500 Euro.

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