
Die Reisebüros am Obermain mussten schon so manche Herausforderung meistern, als die Fluglinien Air Berlin und Germania eine Bruchlandung hinlegten. Es dürfte nur ein leichter Vorgeschmack für das gewesen sein, was nun die Insolvenz von Thomas Cook und der Tochterfirmen bringt.
Gerd Laatz steht vor leeren Regalböden in seinem Thüringisch-fränkischen Reisebüro im Herzen von Lichtenfels. Bis zum Wochenende standen dort in Reih und Glied die Kataloge von Reiseanbieter Thomas Cook und dessen Tochterfirmen. Der Geschäftsführer führt in einen Hinterraum: Dort sind die Kataloge schon in der Papiertonne gelandet.
Das Thomas-Cook-Mutterunternehmen in Großbritannien meldete zuerst Insolvenz an. Am Mittwoch folgten die Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH sowie Bucher Reisen und die Öger Tours GmbH in Deutschland. Jeglicher Verkauf von Reisen aus dem Portfolio der Thomas-Cook-Veranstalter ist gestoppt. „Dazu gehören Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin“, zählt Laatz auf.
Die Insolvenz von Thomas Cook schlägt wie ein Blitz ein
Die Cook-Insolvenz, das ist nicht übertrieben, schlägt in der Reisebranche ein wie ein gewaltiger Blitz. Und sie betrifft unzählige Reisende und Reisebüros hart. Auch am Obermain.
„Am Montagmorgen klingelten bei uns die Telefone“, sagt Gerd Laatz. Wie bei wohl allen Reisebüros im Landkreis, die Reisen aus dem Thomas-Cook-Imperium anbieten. Rund 100 eigene Kunden seien betroffen, schätzt er. Kunden, die auf der Reise sind. Aber vor allem die, die für die nächste Reise gebucht haben. Oft schon für den Sommerurlaub im Jahr 2020.

„Wer uns nicht bereits gleich am Montag angerufen hat, den haben wir kontaktiert. Jetzt werden die Fälle nach der Dringlichkeit, sprich anstehendem Reisetermin, abgearbeitet“, sagt der Tfr-Chef. Das bedeutet, die Reisen müssen neu gebucht werden. Da die Cook-Hausairline Condor mit Staatsgeldern gestützt wird, kann es sogar sein, dass der Reisende dieselbe Airline nutzt und im selben Hotel schläft, wie ursprünglich geplant. „Nur, muss eben die Reise völlig neu gebucht und gezahlt werden“, erklärt der Reisebüro-Chef.
Reicht die Deckung der Sicherungsscheine aus?
Bis zu 110 Millionen Euro darf der Schaden für alle Reisenden betragen. Dann greift die Beschränkung der Sicherungsscheine für die Reisenden. Versicherer ist die Zurich Insurance, ihr Dienstleister Kaera. Gerd Laatz befürchtet, dass die Summe nicht ausreicht, um den entstandenen Schaden der Reisenden zu erstatten. „Der kann durchaus 200 bis 300 Millionen Euro betragen, wie in der Branche befürchtet wird“, erklärt der Tfr-Chef.
Das bedeutet, der Kunde erhält möglicherweise nicht mehr seinen vollen Betrag zurückerstattet. Aber auch die Reisebüros trifft es hart. Sie erhalten Provisionen vom Reiseanbieter für die vermittelten Produkte. Die sind weg. Jetzt heißt erst einmal, viel Zeit aufbringen für die geschädigten Kunden. Buchen diese dann neu, gibt es zwar wieder eine Provision. Aber der Arbeitsaufwand ist dann gewaltig, rund der Dreifache.
Und so mancher Kunde wird nicht mehr neu oder billiger buchen. Vor allem, wenn es nur eine teilweise Rückerstattung gibt und in dem geplanten Urlaub schon zu viel Erspartes steckt.
So entstand das Reiseunternehmen Thomas Cook
Seit 90 Jahren besteht das Thüringisch-fränkische Reisebüro bereits. Mit einer Motordroschke auf die Wartburg, das konnte man einst dort buchen. Gerd Laatz ist stolz auf so eine lange Firmengeschichte. Noch älter ist die Firmengeschichte des britischen Unternehmens.
Ein Baptist namens Thomas Cook organisierte am 5. Juli 1841 eine Eisenbahnreise von 570 Aktivisten der Abstinenzbewegung von Leicester ins nahe gelegene Loughborough zum Sonderpreis von einem Schilling pro Person, inklusive Schinkenbrot und einer Tasse Tee. Die Fahrt gilt als die erste Pauschalreise des Massentourismus. Firmengründer Thomas Cook war ein Pionier.

Das ist für die Reisekauffrauen Tanja Brun Valencia und Jennifer Hellmutz schwer zu fassen: Eine Firma wie Thomas Cook ist insolvent. Ein Reiseanbieter wie Neckermann, der ein ganzes Volk schon in der Wirtschaftswunderzeit an die Riviera und in die Alpen gebracht hat, ist in großer Gefahr.
140 000 Urlauber sind unterwegs
„Ob auch weitere Gesellschaften betroffen sind, soll laut Thomas Cook in den nächsten Tagen geprüft und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter entschieden werden“, teilt das Unternehmen Kaera im Auftrag des Thomas-Cook-Versicherers Zurich mit. Etwa 140 000 Urlauber sind aktuell mit deutschen Thomas-Cook-Töchtern unterwegs.
Die beiden Mitarbeiterinnen von der „Reise-Insel“ in Lichtenfels kümmern sich um ihre betroffenen Kunden, wie wohl in allen Reisebüros am Obermain. Die Kunden haben in all dem Unglück wenigstens einen Lichtblick. Sie hängen nicht in den endlosen und Nerven zehrenden Warteschleifen der Hotlines fest. Derzeit wohl das Schicksal unzähliger Online-Bucher.

Direkter Ansprechpartner als Vorteil für Urlauber
„In so einer Situation ist es gut, einen Ansprechpartner zu haben“, erklärt Tanja Brun Valencia. Ein Kunde habe seine Reise vorzeitig abgebrochen und sich auf eigene Rechnung einen Rückflug gebucht, als das Hotel plötzlich die Zimmerkosten von ihm einforderte.
Denn die Hotels sitzen durch die Insolvenz ja ebenfalls auf unbezahlten Rechnungen. Dass manche Hotels dann einen höheren Zimmerpreis fordern als gebucht war, auch das ist in der Branche zu hören.
Was die ersten Tage der Cook-Insolvenz bringen, ist Unsicherheit für die Reisenden und einen gewaltigen Kraftakt für heimische Reisebüros. Welchen Schaden die Folgen der Pleite des Reiseanbieter–Giganten letztendlich mit sich bringt, lässt sich derzeit nur erahnen.
Tipps der Verbraucherzentrale
Das rät die Verbraucherzentrale in München: Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, sollten unmittelbar mit dem Reiseveranstalter oder auch dem Absicherer/der Versicherung in Kontakt treten und klären, ob die Reise wie geplant stattfinden kann. Findet die Reise nicht statt, erhalten die Reisenden über den Sicherungsschein den gezahlten Reisepreis vom Absicherer zurück.
Ist der Reisende bereits unterwegs, sollte dieser ebenfalls umgehend den Reiseveranstalter kontaktieren und sich über den Verlauf der Reise informieren. Sollte die Reise nicht weiter ausgeführt werden können, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, einen Rückflug beziehungsweise einen Ersatzflug zur Verfügung zu stellen.
Der Urlauber kann sich auch an den Absicherer wenden, der auf dem Sicherungsschein als Ansprechpartner benannt ist. Dieser kann dann entscheiden, ob er die weitere Veranstaltung der Reise anbietet oder die Rückreise organisiert. Erhält der Reisende keinen Ersatzflug oder wird auch dieser abgesagt, kann der Reisende den Flug selbst buchen und die Kosten über den Sicherungsschein zurückverlangen. Der Reisende sollte zudem nicht eigenmächtig über den Verlauf des Urlaubs entscheiden.
Findet nach Aussage des Reiseveranstalters die Reise wie geplant statt, sollte der Urlauber in diesem Fall nicht eigenmächtig entscheiden, den Urlaub nicht anzutreten. Dies geht dann voraussichtlich zu seinen Lasten. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises ist dann wohl nicht gegeben. Ähnlich verhält es sich mit dem eigenmächtigen Abbruch des bereits angetretenen Urlaubs. Kosten, die aufgrund eigener Initiative entstehen, werden voraussichtlich nicht erstattet.Bei der Versicherungssumme gibt es jedoch einen Haken: Das Gesetz sieht vor, dass Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung haben müssen. Die Haftung kann aber im Geschäftsjahr auf 110 Millionen Euro begrenzt werden. Es bleibt daher abzuwarten, wie hoch der wirkliche Schade sein wird. Übersteigen die zu erstattenden Beträge somit diesen Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
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