BAD STAFFELSTEIN

Fotodrohnen: schärfere Gesetze dank Wildflieger

Redwitz an der Rodach aus der Vogelperspektive. Foto: Sascha Ott

Über der „Bollerwiese der Mönche“ surrt es wie in einem Hornissennest. So mancher Passant reckt neugierig den Blick in den blau-weißen Himmel. Nur wenige bemerken den bärtigen Mann mit dunkler Sonnenbrille, der am Rande der Wiese steht und nicht die imposante Kulisse von Kloster Banz betrachtet, sondern stur und konzentriert auf sein Smartphone starrt. Er ist es, der für das Surren verantwortlich ist: Sascha Ott lässt seine Fotodrohne fliegen – und blickt mit ihr in diesem Moment weit ins Maintal.

„Am liebsten fliege ich über die App des Herstellers“, sagt der 42-Jährige, während er das Fluggerät nach und nach auf 94 Meter Höhe steigen lässt. Auf dem Display seines Handys sieht er das, was die Kamera der Drohne erfasst. „Wow, jetzt sieht man die Seenlandschaft hinter den Türmen. Was für ein tolles Motiv!“ Ott drückt einen Knopf, schießt dadurch ein Foto. Kurz blickt er auf, lächelt. Sofort konzentriert er sich wieder auf die Steuerung. Dann beginnt er mit dem Sinkflug.

„Schade nur, dass es wegen der vielen Wildflieger für uns ehrliche Drohnenpiloten immer schwieriger wird“: Der Bad Staffelsteiner zuckt mit den Schultern. „Die Gesetze und Voraussetzungen werden immer härter. Und auf der einen Seite finde ich es sogar gut.“ Allzu oft hört er von Flugobjekten, die Privatsphären verletzen, indem sie knapp über Grundstücke fliegen oder in strikte Flugverbotszonen eindringen. Von Piloten, die die Kontrolle über ihr Gerät verlieren.

Klare Regeln und Gesetze

„Es gibt klare Regeln, klare Gesetzesvorgaben“, betont Ott. „Zunächst einmal muss jeder, der eine Drohne starten lässt, diese zwingend haftpflichtversichern. Außerdem ist eine feuerfeste Plakette mit der Adresse des Besitzers auf dem Copter gesetzliche Pflicht.“ Der 42-Jährige hat darüber hinaus in Ansbach einen Drohnenführerschein absolviert, bei dem ihm nicht nur grundlegende Flugkenntnisse, sondern auch rechtliche Voraussetzungen vermittelt wurden. Diese Lizenz ist bei Drohnen ab fünf Kilogramm Pflicht. Otts rot-schwarzer „Vogel“ bringt es auf gerade einmal 550 Gramm.

„Maximal 100 Meter hoch darf eine private Drohne steigen, der Pilot muss sie immer in Sichtweite haben. Auf Sicht fliegen, heißt das in der Fachsprache“, fährt der 42-Jährige fort, der auch im Besitz einer allgemeinen Erlaubnis für unbemannte Fluggeräte ist, ausgestellt vom Luftfahrtbundesamt. In einem roten Schnellhefter hat er stets zahlreiche Dokumente und Genehmigungen dabei: von Städten und Kommunen, vom Landratsamt, von Privatpersonen, von Verwaltern historischer Gebäude – und, und, und. „Ich gehe immer auf Nummer sicher und frage lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nach“, begründet Ott den „Papierkrieg“. Auch mit der Flugaufsicht ist er stets in Kontakt. Als Dankeschön bekommen die Städte und Gemeinden dann die Bilder für ihre Zwecke. Ott geht es schließlich nicht ums Geld. Rund um Autobahnen, Eisenbahnlinien oder auch zwei Kilometer rund um Krankenhäuser gibt es strikte Flugverbotszonen, ebenso dürfen Drohnen nicht über Naturschutzgebiete fliegen und müssten einen Fünf-Kilometer-Abstand zu Flughäfen einhalten. „Ein absolutes Tabu ist auch das Fliegen über Menschenansammlungen, beispielsweise Korbmarkt, Schützenfeste oder Open-Airs“, betont Ott. „Wenn mir die Drohne abstürzt, habe ich nur einen finanziellen Schaden. Nicht auszudenken, wenn das Fluggerät dabei aber einen Menschen verletzt.“

„Jeder, der eine Drohne starten lässt, muss diese zwingend haftpflichtversichern. Außerdem ist eine feuerfeste Plakette mit der Adresse des Besitzers Pflicht.“
Sascha Ott, Drohnenpilot

Ebenfalls nicht erlaubt ist das Fliegen über Wohnbebauung: Der Pilot muss einen gebührenden Abstand halten. „Einzelgrundstücke dürfen auf den Bildern nicht im Details erkennbar sein, sonst ist das ein Eingriff in die Privatsphäre.“ Da kennt der Gesetzgeber kein Pardon.

Wann immer es das Wetter und der Ott'sche Terminkalender zulassen, ist der 42-Jährige mit seinem Quadrocopter unterwegs. Kloster Banz, die Wallfahrtsbasilika Vierzehnheiligen, der Ansberg, der Kordigast: Er hat schon viele Schönheiten im Landkreis aus der Vogelperspektive abgelichtet. „Ich habe kein Lieblingsmotiv, ich finde vieles richtig toll“, sagt er. „Aber Banz und Vierzehnheiligen aus der Luft sind schon ein Traum. Langweilig wird es nie, denn es gibt immer etwas Neues zu entdecken.“

Vor rund drei Jahren ließ sich der gebürtige Lichtenfelser und heutige Bad Staffelsteiner vom „Flugvirus“ anstecken. „Meine erste kleine Drohne war mehr oder weniger ein besseres Spielzeug mit einer mäßig auflösenden Kamera“, sagt Ott. Mit ihr unternahm er erste Flugversuche auf einer Grasfläche am Ortswiesensee Oberwallenstadt. Später wollte er über den See fliegen, doch dann riss die Funkverbindung ab. Die Drohne stürzte ins Wasser, auf Nimmerwiedersehen.

Von Satelliten geleitet

Heute hat Ott seine vierte Drohne, die satellitengestützt navigiert, mit stolzen 20 Megapixeln auflöst und es auf 60 Stundenkilometer bringen würde, wenn er sie ließe. „Ich habe die Höchstgeschwindigkeit auf zehn Kilometer pro Stunde begrenzt“, sagt Ott. Ihm geht es schließlich um gute Bilder und Videos, nicht um den Geschwindigkeitsrausch.

Auch seinen Sohn Julian konnte er für die Drohnenfliegerei begeistern. Oft ist das Vater-Sohn-Duo gemeinsam unterwegs. 25 bis 30 Minuten hält eine Akkuladung, dann muss die Drohne wieder auf die Erde zurück. Die Fotos veröffentlichen die Otts dann auf ihrer Homepage www.meinobermain.de.

Genaue Vorgaben: Wer eine Drohne steigen lässt, muss so einige rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Foto: Markus Drossel
Mit einer Applikation auf seinem Smartphone steuert Ott seinen Copter. Foto: Markus Drossel
Sascha Ott ist einer der wenigen Drohnenpiloten im Landkreis, der alle Auflagen erfüllt. Foto: Markus Drossel

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