
Polizeiaufgebot und Schaulustige – das bildete am Montag eine Facette eines Urteilsspruchs am Amtsgericht. Ergangen gegen einen Angeklagten, der es mitsamt Verteidiger vorzog, der Urteilsverkündung fernzubleiben. Wegen Hausfriedensbruchs wurde der 64-Jährige aus dem östlichen Landkreis zu einer Geldstrafe verurteilt.
Vorausgegangen war all dem ein erster Prozesstag vor rund zwei Wochen, an dem der Angeklagte durchaus querulatorisches Verhalten an den Tag legte. Ein solches brachte ihn auch überhaupt vor Gericht.
Zu mehreren Zeiten zwischen dem September 2020 und dem 23. Januar 2021 suchte er Supermärkte in Burgkunstadt und Altenkunstadt auf, obwohl er dort Hausverbot hatte. Entzündet hatte sich alles an dem Umstand, dass der Mann die Corona-Maskenpflicht umging. Trotz mehrmaliger Aufforderung, ihr nachzukommen. Stattdessen randalierte er, schlug Getränkepackungen auf dem Kassenband kaputt und beleidigte Mitarbeiter.
Auch gegenüber der Polizei äußerte er sich damals im Gerichtssaal abfällig. „Sie werden sich verantworten müssen. Sie sollten sich schämen, dass Sie überhaupt eine Uniform tragen“, erklärte er gegenüber einem Beamten, der ihm immer wieder eine Maske über den Nasenrücken zog.
Ungewöhnlich an dem ersten Prozesstag war auch, dass der Angeklagte es vorzog, in Handfesseln vor Richter Huber zu erscheinen. Denn auch im Gerichtssaal wollte er die Maske nicht aufsetzen und machte das vor Prozessbeginn auch deutlich. Die Konsequenz dieses Verhaltens wurde ihm daraufhin eröffnet, und er ging sie ein.
Gericht erkennt zweifelhaftes Gutachten nicht an
„Ich kriege keine Luft“, erklärte er damals gegenüber Richter Huber. Er erwähnte auch ein dafür vorliegendes Attest. Lange blieb es strittig, ob dieses Attest das Gericht erreicht hatte. Als es dann vorlag, erkannte Huber auf ihm die Unterschrift einer Medizinerin, die schon länger im Verdacht steht, Blanko-Atteste auszustellen. Zudem, so Huber damals, „lässt sich aus dem Gutachten nicht entnehmen, warum die Maske nicht getragen werden soll“.
Während der Verhandlung jedenfalls entspann sich eine Art Ping-Pong zwischen den Polizeibeamten, die ihm immer wieder die Maske aufsetzten, und dem Angeklagten selbst, der sich ohne Zuhilfenahme der gefesselten Hände durch mimische Verrenkungen die Maske vom Gesicht streifte. „Ich lehne Sie als Vorsitzenden ab und weise Sie wegen Befangenheit zurück“, erklärte der Angeklagte damals auch gegenüber Huber. Ein Antrag, dem nicht stattgegeben wurde.
„Ich habe ihm gesagt,
dass ich ihn nicht kassieren werde – da ist er wütig
geworden.“
Was die Zeuginnen und Zeugen der Vorfälle in den Supermärkten angaben, wies keine Brüche zu ihren polizeilichen Vernehmungen auf. „An der Kasse hat er Kunden angeschrien, und er hat Sachen auf das Kassenband gelegt. Ich habe ihm gesagt, dass ich ihn nicht kassieren werde – da ist er wütig geworden“, erklärte eine Kassiererin.
Eine weitere Zeugin berichtete, dass der Angeklagte bei einer Gelegenheit die Faust gegen eine Mitarbeiterin erhob, als sie ihn wegen seines Hausverbots zur Rede stellte. „Er hat gesagt, er will die Namen von uns“, beschrieb die Frau noch ein bedrohlich wirkendes Ansinnen des Angeklagten. Eine Filialleiterin erinnerte sich, dass der Mann „rumgebrüllt (hat) und ganz wirres Zeug“ von sich gab.
1125 Euro Geldstrafe wegen siebenfachen Hausfriedensbruchs
Auch bestätigte ein Zeuge, dass der Angeklagte trotz Hausverbot in den Supermarkt ging, ihm dort eröffnete, dass das Hausverbot „nicht rechtens“ sei und er der Bild-Zeitung erzählen wolle, dass gegen ihn eine Hetzjagd betrieben würde. Einer weiteren Mitarbeiterin eines Supermarkts, der er von seinem Attest erzählte und die es daraufhin sehen wollte, erklärte er, dass sie kein Recht habe, ihn danach zu fragen.
Die Verhandlung vor zwei Wochen wurde dann unterbrochen und ausgesetzt, allerdings mit dem Beschluss, dass am 26. Juli das Urteil gefällt werden sollte. Es lautet nun auf eine Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro, ergangen wegen Hausfriedensbruchs in sieben nachweislichen Fällen. „Ihm waren die Hausverbote bekannt“, erklärte Huber in der Urteilsbegründung zum Verurteilten, der sich dazu ja sogar mit den Filialleitern unterhielt. Dennoch kam er stets wieder.
Huber hielt fest, dass das Urteil nicht darum gefällt wurde, weil der Mann in den Läden keine Maske trug, sondern weil er sich „ungebührlich verhalten“ hat, was erst zum Hausverbot führte. Ein ausgesprochenes Hausverbot, auch darauf verwies Huber, sei „rechtlich wirksam“. Dabei führte er auch aus, welche Dimension das Verhalten des Mannes noch erreichte. Er zitierte einen Filialleiter, der sagte: „Wir können es uns nicht leisten, dass Mitarbeiter wegen so jemandem kündigen.“
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