LICHTENFELS

Amtsgericht Lichtenfels: Stinkefinger kommt teuer

Ein Stalker vor dem Landgericht Coburg

Es kommt nicht oft vor, dass eine Frau in Fußfesseln zu ihrem Gerichtstermin vorgeführt wird. Am Mittwoch war es so. Und was der derzeit in der Justizvollzugsanstalt Eichach einsitzenden Frau vorgeworfen wurde, war Beleidigung. Einem Polizisten im Einsatz soll sie den Mittelfinger gezeigt haben.

Immer wieder Maßnahmen der Beamten gestört

Der 19. Juli 2022 sollte für einen Polizeioberkommissar gegen 23 Uhr einen Einsatz am Lichtenfelser Bahnhof bereithalten. Dort pöbelte eine Gruppe herum und „die Situation eskalierte immer mehr“, so die Erinnerungen des Beamten.

Es kamen dann deshalb auch noch Unterstützungsstreifen hinzu und die Beamten seien zu ihrem Tun von der 26-jährigen aus dem Landkreis stammenden Frau „belehrt“ worden. Mehr noch: „Sie kam immer wieder dazu und suchte Maßnahmen zu stören.“

In Fußfesseln vorgeführt

Irgendwann, so der Beamte, habe die Frau wohl 20 Meter abseits des Geschehens gestanden. Als er sie ansah, hob sie die Hand und ließ an ihr für ihn nur noch den Mittelfinger stehen. „Ich kann mich leider nicht mehr so gut an den Abend erinnern, weil ich Alkohol getrunken habe“, erklärte zu all dem Vorgebrachten die Angeklagte selbst.

„Ich kann mich leider

nicht mehr so gut an den Abend erinnern, weil ich Alkohol getrunken habe.“

26-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Lichtenfels

Mehr noch: „Irgendwie erinnere ich mich an net viel … dass ich in der Ausnüchterungszelle war noch.“ Die Vita des weiblichen Häftlings sollte sich für erstaunlich herausstellen, denn tatsächlich kommt die Frau, die sich zu mehreren Gelegenheiten asozial verhalten hat und Verurteilungen wegen Betrugs, vorsätzlichem Fahren ohne Führerschein, unerlaubter Entfernung vom Unfallort und Drogenbesitzes ansammelte, aus einem sozialen Beruf.

Ihr Lebenswandel und vor allem eine Kreditnahme brachten ihr einen Schuldenstand in Höhe von rund 40.000 Euro ein. Zu sich selbst sprach sie davon, dass der Genuss von Alkohol bei ihr eher eine Ausnahme gewesen sei, denn häufiger habe sie sich an Cannabis gehalten.

Woran sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Lara Koch hielt, war die Glaubwürdigkeit des Polizeibeamten und sah für das Vergehen eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro für angemessen. Auch darum, weil sich die Angeklagte im Gerichtssaal förmlich und freundlich bei dem von ihr beleidigten Beamten entschuldigte.

Rechtsanwalt Thomas Obermeier suchte kurz vor der Urteilsverkündung in seinem Plädoyer einen Stab für seine Mandantin zu brechen. „Wir haben es nicht mit einer Person zu tun, der die Kriminalität in die Wiege gelegt wurde“, sagte er und verwies auf die schwierige private Lage, aus der heraus die Frau ihren Fehltritt begann. Er forderte eine um 300 Euro gesenkte Geldstrafe.

1650 Euro beträgt die Geldstrafe

Das von Richter Mario Geyer verhängte Urteil sollte mit 1650 Euro genau in der Mitte zwischen den Forderungen Kochs und Obermeiers ausfallen. Dann wurde die Frau mit dem Transporter wieder zurück ins Gefängnis gebracht.

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