
Was der Angeklagte vor Gericht zu sich aussagte, ließ verwundern. Das Bild, welches Zeugen von ihm zeichneten, war das eines wütenden Berserkers, aber der Mann selbst hatte womöglich zu nichts mehr Erinnerungen. Der Fall wegen Körperverletzung endete dennoch mit einem Urteil.
Am 22. August des vergangenen Jahres kam es gegen 21.30 Uhr in einer Lokalität der Korbstadt zu einem eigenwilligen Vorfall. Der 29-jährige Beschuldigte spuckte auf den Boden, wurde dafür gemaßregelt und dann ging es richtig rund.
Wie Staatsanwalt Johannes Tränkle ausführte, sei der Angeklagte mit einem 47-Jährigen auf dem Boden gelandet und trachtete im Liegen danach, ihm gegen den Kopf zu treten. Er soll sogar Erfolg damit gehabt haben, jedenfalls wurde das einst vom 47-Jährigen bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Doch was geschah in der Zeit bis 1.20 Uhr?
Jedenfalls tauchte der Endzwanziger um diese Uhrzeit am Bahnhof auf und geriet wieder mit jemandem aneinander. Diesmal aber trat er gegen sein Opfer und nahm einen Mann in den Schwitzkasten, der diesem zu Hilfe kommen wollte.
All das wollte Richterin Anne Berlips genauer wissen und von dem Angeklagten persönlich. Doch der schien fassungslos über sich selbst zu sein. Ihm sei damals von Dritten erzählt worden, was sich zugetragen hatte „und darauf habe ich mich nach Kutzenberg einweisen lassen“, so der Mann.
Beschuldigter spricht von einem Blackout
Auch äußerte er den Verdacht, dass ihm damals eine Substanz in ein Getränk getan worden sei, weshalb er „wohl weder Freund noch Feind gekannt“ und einen Blackout gehabt habe, wie er „ihn noch nie“ hatte. Mit Blick auf Kutzenberg sagte er noch mehr: „Ich musste in sichere Umgebung.“ Ob es sonstige Substanzen denn neben dem Alkohol gegeben hat, war nicht zu klären. Wohl aber, dass der Täter unter mehr als „zwei Promille“ stand.
Als der Zeuge aussagte, welcher mit dem Angeklagten gegen 21.30 Uhr auf dem Boden landete, zeichnete dieser ein zunächst freundliches Bild des Beschuldigten. Man fand sogar heraus, dass man dieselben Leute kenne und der 47-jährige Angestellte ein Freund des Vaters vom Angeklagten war.
Zunächst sei alles ganz normal gewesen, man habe sich unterhalten, und alles war wie üblich bei so etwas. Doch irgendwann habe sich der Beschuldigte von seinem Sitz erhoben und bald darauf auf den Boden gespuckt. „Ich hab' gesagt ,Pass mal auf Kollege, das muss nicht sein' (…) und dann wollte er mir ins Gesicht schlagen. Wir sind auf dem Boden gelandet, und im Wegdrehen hat er mich mit dem Fuß im Gesicht getroffen“, führte der Zeuge im Zeugenstand aus.
„Mich am Hals gegriffen und gesagt, er bringt mich um“
Zu dem, was sich an diesem Tag an Gewalttätigem zugetragen hat, sollte vor allem ein Mann aus dem Unterfränkischen Belastendes vorbringen. Er wurde schmerzhaft selbst Zeuge des Wütens vom Angeklagten. „Er hat mich am Hals angegriffen und gesagt, er bringt mich um“, so der Mann zu dem Vorfall mit sich selbst. Doch er beobachtete auch, wie der Maurer auf andere losging. „Er hat einmal zugetreten, so gegen den Rippenbereich.“
Eine Geldstrafe sollte Richterin Anne Berlips im Falle des Beschuldigten nicht mehr für ausreichend halten. Auch darum, weil ein Zeuge nach wie vor mit Folgeschmerzen zu tun hat. Sie verhängte vier Monate Haft zur Bewährung, wobei die Bewährungszeit auf zwei Jahre lautet.
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