
Der Sachverhalt scheint häufiger für Diskussionen zur sorgen. Im Anschluss an die Verhandlung der Gemeinde Redwitz hat das Verwaltungsgericht Bayreuth einen ähnlichen Fall im Landkreis Forchheim verhandelt. Doch auch das nützte nichts: Die Klage der Gemeinde wurde abgewiesen. Redwitz muss damit 21.976,49 Euro Niederschlagswasserabgabe für das Jahr 2014 zahlen.
Die Abgabe wird konkret für die Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser aus der Kläranlage Redwitz in die Rodach und den angeschlossenen Kanalisationen in verschiedene Vorfluter erhoben. Laut den Gründen des Bescheids scheide eine Befreiung von der Abgabe für alle angeschlossenen Gemeinden aus, wenn auch nur für eine im angeschlossenen Ortsnetz einer anderen Gemeinde liegende Einleitungsstelle keine wasserrechtliche Erlaubnis vorliege.
Nicht verantwortlich für die fehlende Erlaubnis
Das war der Fall, weil durch das Kanalnetz von Trübenbach (Ortsteil der Gemeinde Weidhausen, Landkreis Coburg) Mischwasser über ein Fangbecken auf dem Gebiet des Marktes Marktgraitz abgeschlagen worden war. Die entsprechende Genehmigung wurde hierzu erst 2018 durch das Landratsamt Lichtenfels erteilt.
Die Gemeinde Redwitz betonte durch Bürgermeister Jürgen Gäbelein und Geschäftsstellenleiter Heinrich Dinkel in der Verhandlung jedoch, für die fehlende Erlaubnis einer nicht in ihrem Gemeindegebiet liegenden Einleitungsstelle nicht verantwortlich und insoweit auch nicht abgabepflichtiger Einleiter zu sein.
Zwar liege noch keine schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts Bayreuth vor, doch Heinrich Dinkel gibt die schon während des Prozesses angeklungenen Argumente wieder: Die Kläranlage sei als hydraulische Einheit und als gesamte Anlage zu betrachten. Wenn ein Regenüberlaufbecken ohne Genehmigung existiert, dann seien entsprechende Niederschlagswasserabgaben unabhängig davon, wer diese verschuldet habe, fällig. In der Zahlungspflicht stehe der Kläranlagenbetreiber. Das bedeutet auch, dass für die Veranlagungsjahre 2015, 2016 und 2017 ebenfalls eine entsprechende Zahlung zu leisten sein werde.
„Wir sind mit dem Urteil sehr unzufrieden“, betont Heinrich Dinkel. Ob die Gemeinde Redwitz gegen das Urteil Berufung einlegen wird, sei noch nicht entschieden. Man wird zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
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