
Jetzt steht er, der Mobilfunkmast hinter dem Sportgelände. Doch sein Standort ist umstritten. Noch ist er nicht am Netz. Aussagen aus Kreisen des FC Marktgraitz belegen, das man sich mit der Inbetriebnahme des Mastes nicht einverstanden erklärt.
Obwohl es kaum weitere Diskussionen gab, zeigten sich die Mitglieder des Gemeinderat bei ihrer Sitzung über die Abweisung der Klage der Marktgemeinde Marktgraitz durch das Verwaltungsgericht doch leicht verschnupft. Die Klage hatte sich gegen die Baugenehmigung zur Aufstellung des Mastes gerichtet.
Mit Bescheid vom 19. Oktober 2021 hatte das Landratsamt Lichtenfels einen Mobilfunkmast auf dem Grundstück hinter den Sportanlagen des FC Marktgraitz, genehmigt und hierbei das vom Markt Marktgraitz verweigerte Einvernehmen ersetzt. Mit Urteil vom 11. August 2022 hat nun das Verwaltungsgericht Bayreuth die gegen die Baugenehmigung erhobene Klage des Marktes Marktgraitz abgewiesen. Eine Berufung wird nicht zugelassen.
Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht an, dass der Mobilfunkmast ein privilegiertes Vorhaben sei, und der Gemeinderat das Einvernehmen rechtswidrig verweigert habe. Der Mast werde an einem funktechnisch hierfür geeigneten Standort errichtet, um das Angebot an Telekommunikationsdienstleistungen zu verbessern und Versorgungslücken zu schließen. Standortalternativen im Innenbereich von Marktgraitz seien nicht ersichtlich. Es bestehe zudem mittlerweile eine allgemein anerkannte Notwendigkeit der weitgehend flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunk.
Eine Standortalternativprüfung im Außenbereich findet im Baugenehmigungsverfahren nicht statt. Die vorgebrachten Standortalternativen, die Mobilfunkantenne an oder auf Strommasten anzubringen, sei deshalb nicht entscheidungserheblich, da die Gleichwertigkeit und technische Realisierbarkeit von Antennen an Strommasten nicht nachgewiesen ist. Die Standortentscheidung sei deshalb nicht zu beanstanden. Dem Bauvorhaben stünden auch keine öffentlichen Belange entgegen. Von den Antennen gingen keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus. Eine Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes liege nicht vor, und auch Belange des Naturschutzes und Landschaftspflege stünden dem nicht entgegen. Insgesamt sei es doch fraglich, ob weitere Klagen oder Beschwerden noch erfolgreich sein werden.
5000 Euro für den FC Marktgraitz
Positiv befürwortet wurde der Antrag des FC Marktgraitz auf kommunale Sportförderung. Aus dem Antrag waren mannigfaltige Leistungen des Vereins gut nachvollziehbar. So wurde einstimmig entschieden, diesen Zuschussantrag für den Verein über 5000 Euro statt zu geben.
Keinerlei Einwände gab es gegen die Änderung des Regionalplanes Oberfranken. Darin ist die Anhörung zur Neufassung des Kapitels Siedlungsentwicklung, die Anhörung der Neuausweisung des Vorranggebietes für Windkraftanlagen Mährenhausen-Ost enthalten. Da das Gebiet im Callenberger Forst (Bad Rodach) gehöre, seien hier keinerlei Auswirkungen für die Marktgemeinde Marktgraitz zu erwarten.
Begonnen wurde mit den ersten Überlegungen und Planungen für die Abhaltung eines Weihnachtsmarktes, der in den vergangenen beiden Jahren wegen der Corona-Pandemie leider abgesagt werden musste. Genauer wird man darauf in einer der nächsten Gemeinderatsitzungen eingehen.
Leider konnte ein weiterer Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden. Die Informationen über eine mögliche Photovoltaikanlage auf den Dachflächen der Turnhalle und der Schule in Marktgraitz. So war der dafür zuständige Sachbeauftragte von einer Solar-Firma nicht erschienen.
Nach Gesprächen in Redwitz mit den dortigen Gemeindegremien kam die Idee auf, Gebäude mit eigenen Solarstrom zu versorgen, sagte Bürgermeister Jochen Partheymüller. In Redwitz sei man mit der Materie schon etwas weiter. Die Überlegung werde weiter verfolgt und in einer der nächsten Sitzungen neu beraten.
In der jüngsten nicht Öffentlichen Sitzung wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass Hundehaltern das Halten, von gefährlichen Hunde untersagt wird. Ferner wird bereits angedrohtes Zwangsgeld wegen Verstoßes gegen die Leinen und Maulkorbpflicht fällig.
Weiter wurde aus dieser Sitzung bekannt, dass am Dollteich unterhalb des Klingenbrunnens ein Kneippbecken gebaut werden soll. Dazu wird ein Förderantrag bei der Arbeitsgemeinschaft der Kommunen „Alianz B303+“ gestellt werden.
Vorgezogen wurde auf Antrag von Stefan Stumpf ein Thema aus der Nichtöffentlichen Sitzung: Lärmbelästigung der neuen Marienglocke auf dem Bergla. So hatten sich laut Stefan Stumpf Anwohner über den Lärm, den die Glocke verursacht bei Zweitem und Dittem Bürgermeister Richard Gesslein und Michael Beier beschwert. „Einwohner, die sich beschweren waren grundsätzlich gegen die Glocke“, meinte Bürgermeister Jochen Partheymüller. Hier passe etwas nicht zusammen führte dazu Gemeinderat Anton Hügerich (FW) aus. Jeder Rassenmäher, der an einem Nachmittag laufe, verursache doch mehr Lärm.
Bringt neue Glocke ein Lärmproblem?
Kerstin Röling (CSU) war der Meinung, dass das Aufstellen der Glocke ein Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat war und nicht jeder Beschluss im Nachhinein neu bewertet werden könne. Stefan Stumpf (SPD) war der Meinung, dass dennoch jede Beschwerde gehört werden müsse. Überlegt wurde im ob im Allgemeinen Ruhezeiten eingerichtet werden könnten. Zusammengefasst werde man sich die Situation in den nächsten Wochen anschauen, ob sich das eine oder andere nicht noch einspiele, versprach Bürgermeister Jochen Partheymüller.
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