
Die Corona-Epidemie ist derzeit allgegenwärtig, und daher musste sich auch der Gemeinderat mit diesem Thema in seiner jüngsten Sitzung befassen. Bürgermeister Thomas Kneipp erklärte, dass laut Mitteilung des staatlichen Schulamts Lichtenfels vom Sonntag, 8. März, Schülerinnen und Schüler, die sich in den Risikogebieten aufgehalten haben, 14 Tage nach Reiseende die Schule nicht besuchen dürfen.
„Es ist zwar nur eine Empfehlung des Schulamtes, auch die Geschwisterkinder dieser Schüler zuhause zu lassen, aber ich habe dies in unserer Gemeinde zur Bedingung gemacht, weil ich es für sinnvoll und logisch erachte“, so Kneipp. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres sowohl für die Grundschule, als auch für die Kindertagesstätte in Hochstadt. Laut Mitteilung des Gesundheitsministeriums vom 10. März ist der Höhepunkt der Epidemie noch nicht erreicht. Es werde ein weiterer Anstieg der Infektionen erwartet.
Errichtung würde einen Präzedenzfall schaffen
Einer Anfrage für die Errichtung einer 16 mal 32 Meter großen Photovoltaikanlage in Thelitz erteilten die Räte eine Absage. Die Nutzung erneuerbarer Energien werde vom Gemeinderat grundsätzlich befürwortet, und im Gemeindegebiet wurden bereits zwei große Sonderflächen für Photovoltaikanlagen ausgewiesen, um die negativen Auswirkungen der Anlagen auf das Landschaftsbild auf zwei Standorte zu bündeln. Eine Befürwortung des Antrags würde diesem Gedanken der Bündelung entgegenstehen und einen Präzedenzfall schaffen. Aus Gleichbehandlungsgründen müssten dann auch weitere ähnlich gelagerte Anfragen unterstützt werden.
Somit bestünde die Gefahr,dass mit der Zeit überall im Gemeindegebiet kleine Flächen für Photovoltaikanlagen entstehen. Die Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von vorhandenen Gebäuden wird hingegen weiterhin befürwortet, da diese da sLandschaftsbild geringer beeinträchtigen und keine zusätzliche Versiegelung entsteht.
Baurecht am Reuthberg in Obersdorf durch Einbeziehungssatzung
Das Landratsamt Lichtenfels hat bereits 2017 mitgeteilt, dass die Baulücke zwischen der Bebauung am Reuthberg in Obersdorf zu groß ist, als dass es sich um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil handeln könnte. Somit liegen die Grundstücke mit den Flurnummern 54 und 56 der Gemarkung Obersdorf im Außenbereich. Um dort Baurecht zu schaffen, könnte die Gemeinde entweder eine Einbeziehungssatzung oder einen Bebauungsplan aufstellen. Nun liegt ein Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung vor, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Wohnhauses mit Garage zu schaffen.
Laut Beschluss wird das Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vorgenommen. Mit den Antragstellern ist ein Vertrag abzuschließen, indem sich diese verpflichten, die Kosten für das Ausstellungsverfahren sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung insbesondere zur Erschließung und Schaffung von Ausgleichsflächen zu tragen.
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