BAD STAFFELSTEIN

Mehr Punkte für Sonnenkraft in Bad Staffelstein

Mehr Punkte für Sonnenkraft in Bad Staffelstein
Bürgermeister Mario Schönwald (li.) hatte Toni Dippold (stehend re.),Projektentwickler bei IBC Solar, zum Klima-Ausschuss als Redner eingeladen. Foto: Monika Schütz

Bei der Frage, ob eine Freifläche für eine Photovoltaik (PV) Anlage geeignet ist, hatte die Stadt über eine Bewertungsmatrix beraten, die Orientierungshilfe geben soll. Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrats-Ausschusses für Klima und Energie im März 2022 (unsere Redaktion berichtete) wurden die meisten der ehemals neun Punkte festgelegt, andere etwas oder ganz abgeändert, einer gestrichen.

Nun sollte die nachgearbeitete Matrix bei der Dienstagssitzung in trockene Tücher gebracht werden. Aufgenommen wurden nicht nur besprochenen Änderungen, sondern auch die Anregung von Stadträtin Sandra Nossek, zwei weitere Kriterien zuzulassen. Sie sprach sich nämlich dafür aus, dass ein möglicher Betreiber einer PV-Anlage seinen Unternehmenssitz im Landkreis Lichtenfels haben solle und dass es für Bürger die Möglichkeit geben müsse, sich an den PV-Freiflächenanlagen beteiligen zu können.

Bürgermeister Mario Schönwald konnte den Ausschussmitgliedern mit Toni Dippold einen kompetenten Fachmann für Fragen rund um PV-Anlagen vorstellen. Toni Dippold ist Projektentwickler bei der in Bad Staffelstein ansässigen Firma IBC Solar. Gemeinsam mit dem Gremium ging er Punkt für Punkt die neue Matrix durch und verglich die ausgearbeiteten Vorschläge mit seiner IBC-Matrix.

Die war in manchen Aussagen und Bewertungen fast identisch, in manchen aber eben nicht. Das gab Anreize zu Überlegungen und Diskussionen im Sitzungssaal. Nach wie vor bleibt es dabei: Wird eines der Kriterien der „Bewertungs-Matrix“ erfüllt, teilweise erfüllt oder nicht erfüllt, gibt es dafür Null bis vier Punkte. In der „Entscheidungsmatrix“ ist dann festgelegt, ab welcher Punktzahl eine PV-Freiflächenanlage zugelassen werden soll, nur in begründetetn Ausnahmefällen zugelassen werden soll, oder abgelehnt werden soll.

„Spielen wir es doch einmal durch“, meldete sich Erwin Richter zu Wort. Als Beispiel dachte er sich „Püchitz Hinterland“ aus: Vorbelastete Fläche? Fläche direkt an Autobahn oder Bahnlinie? Landwirtschaftlich genutzte Fläche im Wasserschutzgebiet? Kaum einsehbare Fläche? Würde alles zutreffen, hätte die fiktive Fläche in Püchitz die Punktzahl 10 erreicht, dürfte also mit einer Zusage von Seiten der Stadt Bad Staffelstein rechnen. Denn für eine Erlaubnis reichten schon acht oder mehr Punkte.

Zuvor hatte sich der Klimaausschuss auf die Zahl „ab 9“ geeinigt. Auch die beiden anderen Bewertungen verschoben sich zu Gunsten der PV-Anlagen: Abzulehnen seien jene Vorhaben, die - erster Entwurf - nur bis sechs Punkte erreichen - neuer Entwurf : bis fünf Punkte. Ausnahmen können gewährt werden bei sechs und sieben Punkten - hier sah der alte Vorschlag sieben und acht Punkte vor.

„Jetzt sieht es deutlich entspannter aus, deutlich machbarer“, so Toni Dippold. Und dass Handlungsbedarf da ist, verdeutlichte er anhand einer Folie. Wo käme denn unser Strom aktuell her?, fragte er in die Runde.

„Immer noch kommt ein Viertel des Gesamtstromes in Deutschland aus Kernenergie und Erdgas. Das muss kompensiert werden!“, erklärte er.

Stadtrat Erwin Richter ging sogar noch einen Schritt weiter: „Warum soll das kein fremdes Unternehmen bauen dürfen? fragte er. (Anmerkung: Das würde nach dem neuen Punktsystem der Bewertungsmatrix Null Punkte geben. Ein PV-Anlagenbauer aus dem Landkreis bekäme zwei Punkte).

Unmengen an Vorgaben und Richtlinien

Richter monierte auch die Unmengen an Vorgaben und Richtlinien des Gesetzgebers: „Für Bürokratie und Unsinn aller Art fallen Unmengen an Kosten für uns an!“ Da war das Gremium schon eifrig am Diskutieren, ob sich eine sogenannte Agri-PV lohne. Sie gilt als Sonderanlage, erklärte Projektentwickler Toni Dippold. Gemeint ist damit eine doppelte Nutzung eines zum Beispiel Ackers oder Wiese: unten Gras, in luftiger Höhe die Module.

Problem hier: der Landwirt erhalte keinerlei landwirtschaftliche Subvention mehr für seine Fläche, der Ertrag der PV-Anlage sei um ein Drittel geringer und die Erschaffungskosten umso höher, da eine besondere Unterkonstruktion (Höhe fünf Meter!) errichtet werden müsste. Aber das könne in ein paar Jahren ja ganz anders sein, machte Dippold Hoffnung.

Absolut nicht mit sich reden ließen die Damen und Herren des Klimaausschusses über Punkt fünf: Wie schon in der Vorbesprechung in der Märzsitzung ist hier als Ausschlusskriterium festgelegt, wenn eine PV-Freiflächenanlage da errichtet werden soll, wo im Flächennutzungsplan festgelegt ist, dass es sich hierbei um eine potentielle Erweiterungsfläche für Wohnbebauung, Gewerbe oder Landwirtschaft handele.

Ein Punkt, der nicht verhandelbar ist

Da konnte Dippold erklären, beraten oder handeln - bei dem Punkt waren sich die Bad Staffelsteiner einig. Und zwar ohne Gegenstimme - wie auch bei der Gesamtabstimmung über alle Kriterien. Abschließend fand ein Vorschlag des ersten Bürgermeisters ebenfalls noch den allgemeinen Zuspruch: Nämlich ein Ortstermin auf dem Staffelberg, um sich von oben einen Eindruck über Fern - und Blendwirkung von Modulen machen zu können. Dazu würde ICB Solar einige Module testweise an verschiedenen Stellen platzieren.

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