
In Höhe der Einmündung Kirchgasse gibt es bereits eine Fußgängerampel an der Staatsstraße 2197 (Hauptstraße) in Ebensfeld. Eine zweite könnte folgen, doch wo wäre ein geeigneter Standort? In ihrer jüngsten Sitzung haben sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses mit dieser Thematik beschäftigt. Allein, die Entscheidung blieb aus.
Vorausgegangen war eine ausführliche Diskussion. Angedacht ist, dass die Ampel irgendwo in in der Nähe der EInmündungen Kellerstraße beziehungsweise Oberbrunner Straße errichtet werden könnte. Es gibt insgesamt fünf Varianten. Vorschlag 1 sieht die Fußgänger-Lichtsignalanlage nördlich der Oberbrunner Straße vor, die Querung wäre auf Brunnenhöhe. Eine Alternative wäre, die Ampel südlich der Oberbrunner Straße aufzustellen, in etwa Höhe der Sitzbank.
Variante drei sieht eine einseitige Verengung der Fahrbahn und einen Zebrastreifen vor, dafür keine Ampel. Vorschlag vier ist ein verkehrsberuhigter Bereich, ein „Shared Space“, ein Verkehrsplatz für alle Teilnehmer, die auch alle aufeinander Rücksicht nehmen müssen. Fünfte Variante schließlich sieht den Standort einer Fußgängerampel im Bereich der Anwesen Hauptstraße 8 und der gegenüberliegenden Hausnummer 3 vor.
Staatliches Bauamt und Landratsamt melden Bedenken an
Alle fünf Varianten wurden geprüft. Vom Staatlichen Bauamt und Landratsamt kamen Stellungnahmen. Der Tenor: Die Varianten zwei und drei seien kritisch anzusehen, Variante 4 sei wegen der hohen Verkehrsbelastung als bedenklich einzustufen. Bleiben also laut der Meinung der Ämter die Vorschläge eins oder fünf.
Bereits im Juni und Juli fanden laut Bürgermeister Bernhard Storath mit den betroffenen Eigentümern mehrere Ortstermine statt. Die Eigentümer des Anwesens Oberbrunner Straße 2 hätten sich gegen Variante eins ausgesprochen. Die Firma Friseur Espach ist mit der Variante fünf grundsätzlich einverstanden und vom Eigentümer gegenüber sei keine Rückmeldung gekommen.
Weil Regens Wagner hier mehrere Häuser errichtet
Dafür fing bei einigen Räten erneut eine Grundsatzthematik an: Brauche man überhaupt eine Fußgängerdrückeampel? Ja, argumentierte Storath, denn Regens Wagner errichtet in diesem Bereich mehrere Gebäude und deren Bewohner wollten vielleicht auch mal in den Ort oder zum Bahnhof.
Wegen der vielen Nachfragen und Vorschläge, es doch in dieser oder anderer Richtung zu verlagern oder umzusetzen, regte der Bürgermeister letztlich an, diesen Punkt zu vertagen. Die Mehrheit nahm diesen Vorschlag an. Nur Eveline Zeis, SPD, stimmte dagegen.
Nun wird erneut geprüft und überlegt. Beispielsweise, ob bei der Fußgängerampel nicht eventuell einer statt zwei Masten reichen würde. Der Marktgemeinderat hatte übrigens am 29. März dieses Jahres mehrheitlich beschlossen dass „der Markt Ebensfeld (...) zusammen mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg eine Fußgängersignalanlage auf der Staatsstraße 2197 in Ebensfeld (Hauptstraße 6)“ errichtet. Und: „Über die Positionierung der Fußgängersignalanlage soll der Bauausschuss mitbestimmen“.
Tempo-30-Zone für Sträublingshof: Antrag vor Sitzung zurückgezogen
Ein weiterer Tagesordnungspunkt, der „Antrag auf Ausweisung einer Tempo-30-Zone in Sträublingshof“ wurde gar nicht erst diskutiert. Der Antragssteller hatte ihn noch vor der Sitzung offiziell zurückgenommen.
Diskussionen gab es bei den Bauanträgen. Die Firma Rewe Markt GmbH möchte auf ihrem Grundstück am Ebensfelder Ortseingang weitere Werbetafeln und Werbeanlagen errichten, und zwar drei in Markt-Nähe und vier in Getränkemarkt-Nähe. Das soll alles im Zuge der geplanten Schließung und des Umbaus erfolgen. Da der lange Grünstreifen zur Hauptstraße hin aber von den Maßnahmen nicht betroffen ist und die Werbetafel sozusagen auf den Markt „schauen“, wurde das gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich erteilt. Ob es nun „scheußlich“ aussehen wird, wie Gemeinderätin Barbara Schatz (Grüne) befürchtete, oder nicht, war nicht Gegenstand der beiden Bauanträge.
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