
Eigentlich war in diesem Jahr keine Stadtratssitzung mehr vorgesehen. Doch dann wurde der Beschluss eines Nachtragshaushalts für 2022 erforderlich. „Eine unaufschiebbare Thematik“, wie Bürgermeister Michael Zapf bei der Sitzung am Dienstagabend im Schönbornsaal des Kastenhofs sagte. Der Grund dafür ist kein reines Weismainer Problem, auch andere Kommunen haben hier ihre Schwierigkeiten, weil Zuschüsse mit Verzögerung gezahlt werden und aufgrund der Inflation die laufenden Kosten steigen.
Kredite in Höhe von 2.662.300 Euro hatte das Landratsamt Lichtenfels für den Haushaltsplan in diesem Jahr genehmigt. Vorgesehen waren sie zur Finanzierung von Pflichtaufgaben im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung. Für die Finanzierung der laufenden Bauarbeiten zur Sanierung von Kanälen und Wasserleitungen wurden diese Kredite inzwischen ausgeschöpft. Weil die Stadt Weismain noch keine staatlichen Zuwendungen im Rahmen der RZWas erhalten hat, musste sie bisher mehr als 6,5 Millionen Euro vorfinanzieren, wie Bürgermeister Michael Zapf erläuterte.
Weismain muss mehr als 6,5 Millionen Euro vorfinanzieren
Neben der Sanierung von Wasserleitungen und Abwasserkanälen habe die Stadt in diesem Haushaltsjahr weitere vier Millionen Euro investiert, während dazu bisher lediglich 1,4 Millionen Euro an Zuschüssen und Zuweisungen eingegangen seien. Aufgrund dessen sowie wegen fehlender Einnahmen und ständig steigender Ausgaben im Verwaltungshaushalt sei derzeit die finanzielle Sicherheit und Liquidität der Stadt Weismain gefährdet, so Zapf.
Bei einem Gespräch des Bürgermeisters und der Kämmerin Carmen Bezold imLandratsamt habe die Rechtsaufsichtsbehörde empfohlen, die fehlende Summe mit Hilfe eines Kassenkredites zu überbrücken, bis die Zuschüsse ausgezahlt werden, um so die Liquidität der Stadt sicherzustellen. Dabei werde nicht zwischen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes unterschieden.
Um die Abschlagszahlungen für die laufende Sanierung der Wasserleitungen und Abwasserkanäle sowie die Kostensteigerungen im laufenden Betrieb aufgrund der allgemeinen Teuerung zu finanzieren, empfahl die Verwaltung, den Kassenkredit von bisher zwei Millionen Euro auf 4,8 Millionen Euro im Rahmen eines Nachtragshaushalts aufzustocken. Dieser Kassenkredit bedürfe nicht der rechtsaufsichtlichen Genehmigung, da es sich um Pflichtaufgaben handele, sagte Michael Zapf.
„Es sind hier noch keinerlei Zuschüsse eingegangen“, bedauerte der Bürgermeister. Er habe bei zahlreichen Behörden nachgefragt, doch noch keine konkrete Antwort erhalten.
„Man lässt hier die kleinen Kommunen sprichwörtlich im Regen stehen“, zeigte sich Gabi Huber (GUB/FW) entrüstet über diese Situation äußerte. „Es bleibt keine andere Wahl, als dem Nachtragshaushalt zuzustimmen.“ Das sahen die anderen Räte ebenfalls so. Die Nachtragshaushalssatzung für das Haushaltsjahr 202 wurde einstimmig beschlossen.
Die Förderung
Der Staat fördere wasserwirtschaftliche Maßnahmen und trage damit entscheidend dazu bei, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land zu verwirklichen und unzumutbar hohe Kostenbelastungen der Kommunen und ihrer Bürger zu vermeiden, schreibt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf seiner Homepage. Die Förderung erfolge nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben. Nach den aktuellen Förderrichtlinien RZWas 2021 werden Vorhaben der Sanierung kommunaler Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen gefördert. Es werden wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse gefördert, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten.
Möglich ist eine Förderung von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei der RZWas 2021. Die Auszahlung soll ratenweise je nach Abrechnung durch die Kommune erfolgen.
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