
Auf wackeligen Beinen torkeln Fiona und Mike durch einen im Klassenzimmer errichteten Landschaftsparcours. Sie kommen immer wieder von der Straße ab, verlieren die Orientierung und rammen sogar Bäume. Die Jugendlichen sind aber nicht betrunken, sondern tragen eine Rauschbrille. Diese simuliert, wie sich das Blickfeld und die körperliche Verfassung unter Alkoholeinfluss verändern. Um das Thema „Drogen“ und speziell um den Alkohol als legale Variante ging es bei einem Informationstag des ADAC Nordbayern für die achten und neunten Klassen der Altenkunstadter Mittelschule.
363 junge Menschen starben im Jahr 2019 bei Verkehrsunfällen
Ein wichtiges Thema, für das man gerne den Stundenplan ändert. Denn nach wie vor haben junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. So verunglückten im Jahr 2019 in Deutschland insgesamt 59.384 junge Männer und Frauen dieser Altersgruppe im Straßenverkehr. 363 junge Erwachsene wurden dabei getötet. Damit waren 15,5 Prozent aller Verletzten und 11,9 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten im Alter von 18 bis 24 Jahren, obwohl nur jeder Dreizehnte der Gesamtbevölkerung (7,7 Prozent) dazu zählte.
„Als Unfallursache spielen bei jungen Fahrern Alkohol und Drogen eine große Rolle“, erklärte Asmir Cucak vom ADAC. Zudem neigten Jugendliche zu einer sehr hohen Risikobereitschaft. Das Ausprobieren der eigenen Grenzen stehe oft im Vordergrund, erschwerend hinzukäme die geringe Fahrpraxis. Weitere negative Fakten seien Leichtsinn und Unwissenheit über die Folgen eines Unfalls. Im Gespräch mit den Teilnehmenden erörterte der Moderator die körperlichen Veränderungen, die übermäßiger Alkoholgenuss zur Folge hat. Die Jugendlichen wussten erstaunlich gut Bescheid: „Das Gesichtsfeld wird eingeschränkt, es kommt zu Gleichgewichtsstörungen, die Wahrnehmungs- und Reaktionszeit wird länger, man traut sich mehr zu, redet wirres Zeug, wird enthemmter, möglicherweise auch aggressiver und macht Sachen, die man sonst nicht tun würde“.
Schwerwiegend sind laut Cucak die Auswirkungen auf den Organismus: „Leber, Gehirn, Nieren, Herz und Kreislauf werden geschädigt und die Haut altert schneller“. Analysen gingen von jährlich etwa 74.000 Todesfällen durch Alkoholkonsum oder bedingt durch den Konsum von Tabak und Alkohol aus. Der Moderator warnte vor Energydrinks: „Was sie im Körper anrichten können, merkt man häufig erst im fortgeschrittenen Alter“. Trinken auf nüchternen Magen, „Sturztrunk“ sowie Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel könnten die berauschende Wirkung des Alkohols verstärken.
Auch schon ab 0,3 Promille kann man den Führerschein verlieren
Wie Asmir Cucak betonte, machten sich bereits geringe Alkoholmengen im Blut bemerkbar; bei 0,8 Promille verlängere sich die Reaktionszeit schon um 50 Prozent. Bereits bei 0,5 Promille verdoppele sich das Unfallrisiko. Eine Trunkenheitsfahrt hat nach Aussage des Referenten rechtliche Folgen. Die 0,5-Promille-Grenze bedeute daher nicht etwa die Erlaubnis, sich an diesen Wert heranzutrinken. Wer schon bei niedrigeren Alkoholkonzentrationen fahruntüchtig ist oder Fahrfehler begeht, müsse bereits ab 0,3 Promille mit Bestrafung oder Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
„Vielen ist nicht bekannt, wie lange Alkohol im Körper bleibt und das Fahrvermögen beeinträchtigt“, erklärte der Referent. Der Abbau geschehe recht langsam: „Wer bis in die Nacht hinein zecht, der ist selbst am Morgen danach noch nicht ganz nüchtern“. Auch unter günstigen Voraussetzungen würden pro Stunde im Durchschnitt nur etwa 0,15 Promille abgebaut. Je nach Konstitution, Größe und Gewicht würden Menschen Alkohol völlig unterschiedlich vertragen: „Wer auch nur einen halben Liter Bier oder ein Viertel Wein trinkt, kann unter Umständen bereits mehr als 0,3 Promille im Blut haben“.
Cucak informierte über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Es handele sich dabei um ein behördlich oder gerichtlich angeordnetes Verfahren, mit dem geprüft werde, ob ein „Verkehrssünder“ geeignet ist, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen. Dabei gehe es im Wesentlichen nicht um die Überprüfung von Wissen und Können, sondern um die „charakterliche Eignung“. Zur MPU müsse, wer alkoholisiert oder unter Drogen-/Medikamenteneinfluss gefahren ist, mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, durch Alkohol- oder Drogenexzesse aufgefallen ist oder es aus anderen Gründen auf acht Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg brachte.
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