LICHTENFELS - Am Arbeitsplatz in einem Callcenter im östlichen Landkreis haben sich im Januar 2009 ein 26-jähriger gelernter Koch und eine 23-jährige Frau kennen gelernt. Genau ein Jahr später, am Jahrestag ihres Kennenlernens wurde die gemeinsame Tochter geboren. Eine Beziehung, die offenbar unter keinem guten Stern stand, da sie bereits Ende Dezember 2010 in die Brüche ging. Vor dem Schöffengericht in Lichtenfels trafen sich beide am Mittwoch wieder.
Dem 26-Jährigen wird vorgeworfen, seine damalige Freundin im Verlauf von mehreren lautstarken Auseinandersetzungen mit Fußtritten malträtiert und ihr weitere erhebliche körperliche Schmerzen zugefügt zu haben. Bei einem Vorfall soll er ihr ein Kissen auf das Gesicht gedrückt haben. Nicht die einzigen Vergehen, die Staatsanwalt Dr. Christoph Gillot dem Beschuldigten bei der Verlesung der Anklageschrift vorhielt.
Mit einer Entschuldigung endete ein Vorfall, der sich Anfang Februar 2011 im Pausenraum eines Lichtenfelser Elektrofachmarktes ereignet haben soll. Obwohl sie es nicht wollte, habe der 26-Jährige damals eine Arbeitskollegin unsittlich an der Brust berührt. Auch ein Streit mit einer früheren Nachbarin endete mit Handgreiflichkeiten und Beleidigungen gegenüber der Frau. Ursache war die laute Musik aus deren Wohnung. Ihren ehemaligen Nachbarn beschrieb die 39-Jährige als aggressiven Menschen, der „immer sein Recht durchsetzen will“. Dass er unter einer psychischen Krankheit leide, habe sie allerdings erst später erfahren.
Kissen aufs Gesicht gedrückt
Dafür ging der 26-Jährige, der seit Februar 2011 in Frankfurt lebt, vor Gericht umso mehr auf seine Erkrankung ein. Seit 2004 ist er in nervenärztlicher Behandlung, Schizophrenie lautet die Diagnose. Als Kind haben ihn Minderwertigkeitskomplexe geplagt, später hat er sich mit Selbstmordgedanken getragen. „Ich halt nicht viel Stress aus“, gibt er zu Beginn des Gerichtstermins zu bedenken. Gegen die Gefühlsschwankungen muss er regelmäßig Medikamente nehmen. Nach dem Umzug vom Obermain nach Frankfurt sei er allerdings noch auf der Suche nach einem guten Therapeuten.
Zu Handgreiflichkeiten kam es bereits wenige Monate nach Beginn ihrer Beziehung, berichtete die Exfreundin. Bei einem Streit habe er sie in seiner Wohnung auf das Bett gestoßen und ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt, damit man ihre Schreie nicht hören konnte. Trotz heftiger Gegenwehr sei er immer aggressiver geworden. „Solche Anwandlungen habe ich an ihn noch nicht gekannt“, erklärte die 23-Jährige. Daraufhin haben sich beide für einige Wochen getrennt, bis ihre Schwangerschaft sie zur Fortsetzung der Beziehung veranlasste.
Sie bezogen eine gemeinsame Wohnung. Nachdem das Kind auf der Welt war, gab es öfters Auseinandersetzungen. Gestritten wurde ums Geld, auch Eifersucht war ein Thema, oder: „Wenn ich nicht zu Hause war und das Essen nicht auf dem Tisch stand“. Der Grund für eine weitere massive Auseinandersetzung lag darin begründet, dass sie Ende Oktober 2010 alleine eine Freundin besuchen wollte.
„Ich hab nie in meinem Leben etwas Böses getan“, rechtfertigte sich der 26-Jährige, der alle Vorwürfe bestritt. Im Gegenteil, er habe seiner Freundin eine „rosige“ Zukunft bieten wollen. Den Kontakt zu früheren Freunden habe er seiner Ex-Freundin untersagt, weil der Umgang mit ihnen nicht gut für sie gewesen sei. „Sie war immer auf Drogen“, lautete sein Vorwurf. Richter Armin Wagner hält ihm entgegen, dass es staatliche Stellen gibt, die einen Drogenkonsum unterbinden könnten und er daher nicht den Beschützer spielen müsse. Den Vorwurf des Drogenkonsums, wieß seine Exfreundin vehement zurück: „Ich weiß nicht, wie er darauf kommt“.
Die Partnerschaft sei nicht „handfrei“ gewesen, erinnert sich eine 23-jährige Zeugin. Sorgen habe sie sich vor allem um das Kind gemacht, da dies bereits unter den Beziehungsstress zu leiden schien. Auch die Freundin einer Hausbewohnerin berichtete von lautstarken Auseinandersetzungen, die sie einmal durch Klopfen ans Wohnungsfenster unterbrochen habe. Dass ihr Freund unter der Diagnose Schizophrenie litt, war der Ex-Freundin bekannt. Ihren Ratschlag, einmal eine Tagesklinik aufzusuchen, habe er aber abgelehnt. „Dazu hatte er keine Lust gehabt.“
Diagnose Schizophrenie
Am Ende eines langen Verhandlungstages waren sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung darüber einig, das Verfahren bis zu einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage auszusetzen. Ein sachverständiger Psychiater soll sich ein Bild von der psychischen Erkrankung des Angeklagten machen. Der Exfreundin riet Richter Wagner Rücksprache mit einem Anwalt zu nehmen. Ein neuer Termin wird noch festgesetzt. -gst-
