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01.09.2010 | 19:00 Uhr | Autor: Von Gerhard Herrmann

Bürgerinitiative: Sperrung für schwere LKW

Anträge der BI zur Entlastung von Innenstadt und Kleinziegenfelder Tal / Verkehrsleitsystem

Von Gerhard Herrmann

WEISMAIN - Eine ,,bürgerfreundliche Verkehrsführung“ für Weismain fordert die Bürgerinitiative gegen die Ortsumgehung (BI). Mit fünf Anträgen an die Stadtverwaltung und den Stadtrat fordern sie eine Sperrung der Innenstadt, der Hans-Wolf-Straße und des Kleinziegenfelder Tals für Lastwagen mit über zwölf Tonnen Gewicht. Außerdem ein regionales Verkehrsleitsystem für diese LKW und eine Beschilderung mit Höhenbeschränkung bis 3,50 Meter.

Würde diese Forderungen Wirklichkeit, wäre nicht nur die geplante Umgehungsstraße nicht mehr zu verwirklichen. Außerdem müsste der komplette Schwerlastverkehr über Altenkunstadt und Burgkunstadt auf die Fernstraßen fahren.

Ziel sei es, ,,die Belastung des Ortes und der Bürger zu vermindern, die durch fehlgeleitete LKW entstehen“, schreibt BI-Sprecher Hans-Walter Kraus. Weismain als staatlich anerkannter Erholungsort mit bisher einwandfreier Luftqualität solle eine auf Tourismus ausgerichtete Infrastruktur haben, die der Erholung förderlich sei. Dazu gehöre eine bestmögliche Beschränkung des innerörtliche Ziel- und Quellverkehrs sowie die Beschränkung von verkehrsbedingten Immissionen.

Für Höhenbeschränkung

Es komme jedoch immer wieder zu Staus und Gefährdungen im Stadtgebiet, begründet Kraus die Anträge. Überörtliche Transport-Lastwagen beachteten die maximal zulässige Höhe von 3,50 Meter für die Tordurchfahrt nicht oder müssten aufgrund ihrer Länge beim Abbiegen an der Engstelle zwischen der Gaststätte ,,Jula“ sowie bei der Kapelle (Firma Schneider) aufwändig rangieren.

Ortseingeweihte LKW-Fahrer nutzten die Hans-Wolf-Straße als ,,kleine Umgehung“, obwohl sie durch ein Wohngebiet mit zwei Kindergärten und der Grundschule führt. Diese Straße sei nur abschnittsweise mit Gehwegen ausgestattet, weise unübersichtliche Engstellen auf und die Fahrbahndecke sei teilweise stark beschädigt. ,,Wenn diese stark beschädigte Straße erneuert werden muss, so müssen die Kosten die Anlieger tragen, entsprechend der Straßenausbausatzung“, gibt Kraus zu bedenken. Außerdem werde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer auf der geraden Strecke von vielen Lastwagen und Autos trotz der Grundschule und Kindergärten nicht eingehalten.

Neben der örtlichen LKW-Sperrung bittet die Bürgerinitiative die Stadt, sich beim Landratsamt für ein regionales Verkehrsleitsystem für den überörtlichen Schwerlastverkehr (über zwölf Tonnen) und eine Höhenbeschränkung (über 3,50 Meter) einzusetzen. Außerdem solle das Kleinziegenfelder Tal für Lastwagen über zwölf Tonnen gesperrt werden. Ein Hinweisschild auf die Höhenbeschränkung am Oberen Tor in Weismain solle bereits beim Verkehrskreisel in Altenkunstadt angebracht werden (eventuell auch eine elektronische Höhenbeschränkung, wie in Marktzeuln).

Außerdem beantragt die BI eine Änderung des Hinweisschilds auf Höhenbeschränkung für das Obere Tor (3,50 Meter), das an der Einmündung der Staatsstraße 2191 von der B 505 kommend in Richtung Kleinziegenfeld steht. Das Schild sei für ausländische LKW-Fahrer schwer verständlich und irreführend. Wichtig wäre auch ein rechtzeitiger Hinweis auf die Höhenbeschränkung auf dem Vorwegweiser auf der A 70 bei der Ausfahrt Stadelhofen.

Wohin mit dem LKW-Verkehr?

Die Stadtverwaltung werde die Anträge prüfen, bzw. wegen der betroffenen Kreisstraßen zur Prüfung an das Landratsamt weiterleiten, teilte Geschäftsleitender Beamter Dietmar Zwillich dazu mit. Erst anschließend könne der Stadtrat darüber befinden, so dass sie in der nächsten Sitzung am 16. September keinesfalls auf der Tagesordnung stünden. ,,Um Gemeindestraßen zu sperren, müssten wir wissen, wohin wir den Verkehr umleiten können“, schilderte Zwillich das Hauptproblem. Und die Schwierigkeiten mit dem weiterhin zulässigen Lieferverkehr, etwa am Oberen Tor, würden dadurch auch nicht gelöst.


Ein Leitsystem für den überörtlichen Schwerlastverkehr fordert die Bürgerinitiative Ortsumgehung. Das Hinweisschild auf die Höhenbeschränkung an der Staatsstraße 2191 in Richtung Kleinziegenfeld sei irreführend und müsse verbessert werden. Foto: red


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